Eine britische Limited gründest du heute in einem Nachmittag, ohne Notar, ohne Flug nach London, ohne Stammkapital von 25.000 Euro. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Die meisten Anleitungen im Netz enden genau an dieser Stelle – beim Klick auf „Absenden“ bei Companies House. Dabei fangen die echten Fragen erst danach an. Wer haftet? Wo zahlst du Steuern? Welche Bank nimmt dich überhaupt? Und was hat sich seit 2025 geändert?
Ich habe meine eigene Limited im November 2025 gegründet – drei Tage nachdem die Identitätsprüfung für Direktoren Pflicht wurde. Dieser Artikel ist das, was ich damals gern gelesen hätte: kein Verkaufstext eines Gründungsservice, sondern eine ehrliche Bestandsaufnahme mit aktuellen Zahlen für 2026.
Wichtig vorab: Das hier ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gerade die deutsche Seite – Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung, Haftung – entscheidet über Erfolg oder teures Desaster. Vor der Gründung gehört ein Termin bei einem Steuerberater mit internationalem Schwerpunkt dazu.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Gründungsgebühr bei Companies House: 100 £ online (seit 1. Februar 2026, vorher 50 £).
- Identitätsprüfung: Seit 18. November 2025 Pflicht für alle neuen Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten (PSC). Bestehende Direktoren müssen bis spätestens Mitte November 2026 nachziehen.
- Körperschaftsteuer UK: 19 % bis 50.000 £ Gewinn, 25 % ab 250.000 £, dazwischen gleitende Entlastung (Marginal Relief).
- Jährliche Pflichten: Confirmation Statement (50 £ online), Jahresabschluss bei Companies House, Steuererklärung CT600 bei HMRC.
- Die größte Falle: Wer in Deutschland wohnt und die Limited von hier aus führt, hat steuerlich eine deutsche Firma – und seit dem Brexit womöglich keine Haftungsbeschränkung mehr.
Warum überhaupt eine UK Limited?
Die Limited war in den 2000ern in Deutschland ein Massenphänomen. Tausende Selbstständige gründeten für ein paar Pfund eine englische Gesellschaft, um die GmbH mit ihrem Mindestkapital zu umgehen. Die meisten dieser Firmen sind längst tot – erledigt durch Buchhaltungschaos, Mahngebühren aus London und spätestens durch den Brexit.
Heute ist die Situation eine andere. Die UK Limited ist kein Trick mehr, um deutsches Recht zu umgehen. Sie ist ein Werkzeug für eine bestimmte Gruppe von Menschen:
- Digitale Nomaden und Auswanderer, die nicht dauerhaft in Deutschland leben und eine international anerkannte, seriöse Firmenhülle brauchen.
- Online-Unternehmer mit internationalem Kundenstamm, die in Pfund, Euro und Dollar abrechnen und mit Plattformen wie Stripe, Amazon oder Apple arbeiten, für die eine UK-Gesellschaft Standard ist.
- Verlage, Agenturen, Software-Anbieter, deren Geschäft ohnehin ortsunabhängig läuft.
Die Gründe sind handfest: Die Gründung ist digital, schnell und billig. Es gibt kein Mindestkapital – ein Pfund Stammkapital reicht. Das Handelsregister ist öffentlich und kostenlos einsehbar. Und die Unternehmenssprache ist Englisch, was im internationalen Geschäft Türen öffnet.
Was die Limited dagegen nicht ist: ein legales Steuersparmodell für Menschen, die in Deutschland wohnen und arbeiten. Wer das verspricht, verkauft dir ein Problem. Dazu weiter unten mehr – ausführlich, weil es der wichtigste Teil dieses Artikels ist.
Was eine Limited rechtlich ist
Die „Private Company Limited by Shares“ – kurz Ltd – ist das britische Gegenstück zur GmbH. Eine eigene juristische Person, die Verträge schließt, Konten führt, Steuern zahlt. Die Gesellschafter (Shareholders) haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Geführt wird sie von mindestens einem Direktor (Director).
Die Grundanforderungen sind überschaubar:
- Mindestens ein Direktor, der eine natürliche Person und mindestens 16 Jahre alt ist. Er muss nicht in Großbritannien wohnen.
- Mindestens ein Gesellschafter. Das kannst du selbst sein – Direktor und alleiniger Gesellschafter in einer Person ist der Normalfall.
- Eine eingetragene Geschäftsadresse (Registered Office) in England und Wales, Schottland oder Nordirland.
- Eine registrierte E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit Companies House (seit März 2024 Pflicht, nicht öffentlich).
- Ein Stammkapital – in der Praxis meist 1 £ oder 100 £, aufgeteilt in Anteile.
- Eine Satzung (Articles of Association). Die meisten Gründer nutzen die „Model Articles“, die Musterversion der Regierung.
- Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (PSC) – also allen, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten.
Die Reform: Was sich seit 2025 geändert hat
Wer Anleitungen von vor zwei Jahren liest, liest veraltetes Zeug. Großbritannien hat mit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act (ECCTA) das Ende der anonymen Briefkastenfirma eingeläutet. Das Register war jahrzehntelang eines der am leichtesten zu missbrauchenden der Welt – fast jeder konnte fast alles eintragen, Companies House prüfte kaum etwas. Damit ist Schluss.
Identitätsprüfung für Direktoren und PSC
Seit dem 18. November 2025 müssen alle neuen Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten ihre Identität verifizieren, bevor sie ihr Amt ausüben dürfen. Für bestehende Direktoren läuft eine zwölfmonatige Übergangsfrist, die an das jeweilige Confirmation Statement gekoppelt ist – spätestens Mitte November 2026 muss jeder durch sein.
Die Prüfung läuft auf zwei Wegen:
- Direkt über GOV.UK One Login – mit Reisepass oder anderem Lichtbildausweis und einem Selfie-Abgleich per App.
- Über einen zugelassenen Dienstleister (Authorised Corporate Service Provider, ACSP) – etwa Gründungsagenturen, Steuerberater oder Anwälte.
Nach erfolgreicher Prüfung bekommst du einen persönlichen Code, den du für alle Firmen verwendest, mit denen du verbunden bist. Einmal verifiziert, gilt es überall.
Wer die Frist reißt, begeht nach britischem Recht eine Straftat. Dazu kommen Bußgelder, und die Firma kann nichts mehr bei Companies House einreichen. Das klingt drakonisch – ist aber der Preis dafür, dass eine UK Limited heute wieder als seriös gilt.
Adresse und E-Mail
Der Registered Office muss seit März 2024 eine „geeignete Adresse“ (appropriate address) sein. Heißt: Post muss dort tatsächlich ankommen, und der Empfang muss bestätigt werden können. Ein reines Postfach (PO Box) reicht nicht. Für Gründer ohne Wohnsitz in Großbritannien bedeutet das: Du brauchst einen professionellen Adressdienst, der Post annimmt, einscannt und weiterleitet. Gründungsagenturen bieten das als Paket an.
Höhere Gebühren
Zum 1. Februar 2026 hat Companies House die Gebühren teils kräftig erhöht – einzelne Posten um 50 % und mehr:
| Leistung | Gebühr seit 1. Februar 2026 |
|---|---|
| Gründung online | 100 £ (vorher 50 £) |
| Gründung am selben Tag (Software) | 156 £ |
| Gründung auf Papier | 124 £ |
| Confirmation Statement online | 50 £ (vorher 34 £) |
| Confirmation Statement auf Papier | 110 £ |
| Freiwillige Löschung online | 13 £ |
Immer noch lächerlich wenig im Vergleich zu einer deutschen GmbH mit Notar- und Registerkosten. Aber wer eine Limited „nur mal so“ gründet und dann liegen lässt, zahlt jetzt mehr für seinen Fehler.
Schritt für Schritt: So gründest du deine Limited
Schritt 1: Namen prüfen
Der Firmenname muss mit „Limited“ oder „Ltd“ enden und darf nicht mit einem bestehenden Namen identisch oder verwechselbar sein. Die Prüfung geht kostenlos über die Suche von Companies House. Bestimmte Wörter („Bank“, „Royal“, „Trust“ und viele andere) sind genehmigungspflichtig. Denk gleich an die Domain und die Social-Media-Handles mit.
Schritt 2: Identität verifizieren
Bevor du dich als Direktor eintragen lässt, erledigst du die Identitätsprüfung über GOV.UK One Login oder über einen ACSP. Mit deutschem Reisepass und Smartphone ist das in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Den persönlichen Code brauchst du im nächsten Schritt.
Schritt 3: Adresse organisieren
Ohne britische Adresse keine Gründung. Du hast drei Möglichkeiten:
- Adressdienst einer Gründungsagentur: der Standardweg für Nicht-Residenten. Achte darauf, dass Post von Behörden (Companies House, HMRC) inklusive ist – das ist oft kostenlos, normale Geschäftspost kostet extra.
- Virtual Office: Mehr Service, mehr Kosten, manchmal mit Telefonnummer und Empfang.
- Eigene Adresse in UK: Nur sinnvoll, wenn du oder ein Partner tatsächlich dort lebt.
Tipp: Als Direktor musst du auch eine sogenannte Service Address angeben, die öffentlich im Register steht. Deine Privatadresse bleibt nicht öffentlich – außer du trägst sie selbst als Service Address ein. Viele nutzen hier dieselbe Adresse wie für den Registered Office.
Schritt 4: Gründung einreichen
Du hast zwei Wege:
- Direkt bei Companies House online – für 100 £. Du brauchst die Angaben zu Direktor, Gesellschaftern, PSC, Stammkapital, Adresse, E-Mail und einen SIC-Code, der deine Tätigkeit beschreibt (zum Beispiel 58110 für Buchverlage, 62012 für Softwareentwicklung, 73110 für Werbeagenturen).
- Über eine Gründungsagentur – die Gebühr von Companies House ist enthalten, dazu kommen Adresse, Identitätsprüfung und oft Zusatzleistungen. Bequemer, aber teurer. Vergleiche genau, was im Paket steckt: Viele „Günstig-Angebote“ holen sich das Geld über Pflicht-Zusatzleistungen zurück.
In der Regel ist die Firma innerhalb von 24 Stunden eingetragen. Du erhältst ein Certificate of Incorporation mit deiner Company Number – der Geburtsurkunde deiner Firma.
Schritt 5: Bei HMRC anmelden
Die britische Steuerbehörde HMRC schickt dir nach der Gründung automatisch eine Unique Taxpayer Reference (UTR) an die Registered Office. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit musst du die Firma für die Corporation Tax registrieren. Wer das verschläft, riskiert Strafen.
Weitere Registrierungen je nach Geschäftsmodell:
- PAYE, wenn du dir oder anderen ein Gehalt zahlst – und zwar vor der ersten Auszahlung.
- VAT (Umsatzsteuer), sobald der steuerpflichtige Umsatz in UK 90.000 £ in zwölf Monaten übersteigt. Freiwillige Registrierung ist möglich.
Schritt 6: Geschäftskonto eröffnen
Hier scheitern viele. Die klassischen britischen Großbanken – Barclays, HSBC, Lloyds, NatWest – verlangen oft, dass mindestens ein Direktor in Großbritannien wohnt, oder einen persönlichen Termin in einer Filiale. Für Nicht-Residenten führt der Weg meist über Fintechs:
- Tide: Nimmt auch Direktoren ohne UK-Wohnsitz an, prüft dann aber genauer (Enhanced Due Diligence). Voraussetzung: gültige UK-Adresse, Reisepass, Smartphone und eine Tätigkeitsbeschreibung, die zum SIC-Code passt.
- Wise Business: Mehrwährungskonto mit britischen Kontodaten, IBAN und US-Kontodaten. Für international arbeitende Firmen oft die erste Wahl.
- Revolut Business, Airwallex und weitere: Ähnliches Konzept, jeweils mit eigenen Annahmekriterien.
Der wichtigste Tipp: Beschreibe dein Geschäft konkret und glaubwürdig. Eine Firma ohne Website, ohne klares Produkt und mit vagem Tätigkeitsfeld („Consulting“) wird häufiger abgelehnt als eine mit nachvollziehbarem Geschäftsmodell. Banken prüfen, ob die Firma echt ist – mach es ihnen leicht.
Schritt 7: Buchhaltung aufsetzen
Vom ersten Tag an. Nicht am Ende des Jahres. Eine Limited muss ordentliche Bücher führen, und am Jahresende wird daraus ein Abschluss nach britischen Regeln. Cloud-Software wie FreeAgent, Xero oder QuickBooks ist in UK Standard und lässt sich direkt mit Fintech-Konten verbinden. Wer keine Ahnung von britischer Rechnungslegung hat, sollte einen britischen Accountant beauftragen – das ist günstiger, als man denkt, und günstiger als die Strafen.
Laufende Pflichten: Der Kalender deiner Limited
Die Gründung dauert einen Nachmittag. Die Pflichten laufen, solange die Firma existiert. Hier die wichtigsten Fristen:
| Pflicht | Frist | Behörde |
|---|---|---|
| Registrierung Corporation Tax | 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit | HMRC |
| Confirmation Statement | mindestens alle 12 Monate, 14 Tage Nachfrist | Companies House |
| Erster Jahresabschluss | 21 Monate nach Gründung | Companies House |
| Folgende Jahresabschlüsse | 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres | Companies House |
| Zahlung Corporation Tax | 9 Monate und 1 Tag nach Ende des Geschäftsjahres | HMRC |
| Steuererklärung CT600 | 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres | HMRC |
Was Verspätung kostet
Companies House kennt bei Jahresabschlüssen keine Gnade. Die Strafen für private Gesellschaften sind gestaffelt:
| Verspätung | Strafe |
|---|---|
| bis 1 Monat | 150 £ |
| 1 bis 3 Monate | 375 £ |
| 3 bis 6 Monate | 750 £ |
| mehr als 6 Monate | 1.500 £ |
Wer zwei Jahre hintereinander zu spät abgibt, zahlt im zweiten Jahr das Doppelte. Und wer gar nicht abgibt, dem droht die Zwangslöschung – samt Vermögen, das dann an die Krone fällt.
Das ist der Grund, warum so viele deutsche Limiteds der 2000er untergegangen sind. Nicht wegen der Steuern. Wegen Fristen, die niemand im Blick hatte.
Steuern in UK: Was die Limited selbst zahlt
Die britische Körperschaftsteuer (Corporation Tax) ist seit April 2023 gestaffelt:
- Gewinn bis 50.000 £: 19 % (Small Profits Rate)
- Gewinn zwischen 50.000 £ und 250.000 £: 25 %, abgemildert durch Marginal Relief – der effektive Satz steigt gleitend.
- Gewinn über 250.000 £: 25 % (Main Rate)
Wichtig: Die Grenzen werden durch die Zahl verbundener Unternehmen geteilt und bei kürzeren Geschäftsjahren anteilig gekürzt.
Gewinnausschüttungen (Dividends) an Gesellschafter unterliegen in UK keiner Quellensteuer. Wie sie beim Gesellschafter besteuert werden, hängt von dessen Wohnsitz ab – und damit sind wir beim eigentlichen Thema.
Die deutsche Seite: Hier entscheidet sich alles
Jetzt kommt der Teil, den Gründungsagenturen gern kleingedruckt verstecken. Eine britische Limited ist nur dann eine britische Firma, wenn sie auch britisch – oder zumindest nicht deutsch – geführt wird. Entscheidend ist nicht, wo sie eingetragen ist, sondern wo die Entscheidungen fallen.
Ort der Geschäftsleitung
Nach § 10 der Abgabenordnung hat eine Gesellschaft ihre Geschäftsleitung dort, wo der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ liegt – also wo der Direktor die wesentlichen Entscheidungen trifft. Liegt dieser Ort in Deutschland, ist die Limited nach § 1 des Körperschaftsteuergesetzes in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Mit ihrem Welteinkommen. Dazu kommt Gewerbesteuer.
Übersetzt: Wer in Hamburg wohnt, am Küchentisch in Hamburg arbeitet und von dort seine Limited steuert, hat steuerlich eine Hamburger Firma. Die Adresse in London ist dann nur ein Briefkasten. Das Finanzamt sieht das, und es sieht es inzwischen besser als früher – dank automatischem Informationsaustausch, Bankdatenabgleich und Plattformmeldungen.
Kommen beide Staaten zu dem Ergebnis, dass die Firma bei ihnen steuerpflichtig ist, droht Doppelansässigkeit. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien soll das auflösen, aber das ist ein Verfahren, in das man nicht hineinrutschen möchte.
Die Haftungsfalle nach dem Brexit
Noch gefährlicher ist die gesellschaftsrechtliche Seite. Solange Großbritannien in der EU war, musste Deutschland eine Limited nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Kapitalgesellschaft anerkennen – auch wenn sie komplett aus Deutschland geführt wurde. Diese Schutzwirkung ist mit dem Ende der Übergangsphase am 1. Januar 2021 weggefallen.
Seitdem gilt für Limiteds mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland die sogenannte Sitztheorie. Die Folge: Die Limited wird in Deutschland nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt, sondern je nach Konstellation als offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder – bei nur einem Gesellschafter – als Einzelkaufmann behandelt. Das OLG München hat das 2021 bestätigt (Urteil vom 5. August 2021, Az. 29 U 2411/21 Kart).
Das heißt im Klartext: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt – mit ihrem Privatvermögen. Genau der Vorteil, für den man eine Limited gründet, ist weg. IHKs und Anwaltskanzleien warnen seit Jahren davor, trotzdem gibt es noch immer Anbieter, die deutschen Kunden die Limited als „günstige GmbH-Alternative“ verkaufen.
Für wen die Limited dann sinnvoll ist
Die Limited ergibt Sinn, wenn die Geschäftsleitung nicht in Deutschland liegt. Also für Menschen, die:
- ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben und dauerhaft im Ausland leben,
- tatsächlich in Großbritannien leben oder arbeiten,
- als digitale Nomaden unterwegs sind – dann aber mit sauberer Klärung, wo sie steuerlich ansässig sind und wo die Firma geführt wird.
Das ist auch mein Weg: Nach 20 Jahren wandere ich aus und baue meine Projekte neu auf. Die Limited ist dafür das richtige Werkzeug – weil sie mitkommt, egal wo ich lebe, und weil sie international anerkannt ist. Aber sie funktioniert nur, weil der Wohnsitz mitgeht. Nicht umgekehrt.
Wegzug mit bestehender Firma
Wer bereits eine deutsche GmbH hat oder mit einer Limited aus Deutschland heraus startet und dann auswandert, verlegt damit womöglich den Ort der Geschäftsleitung – ob er will oder nicht. Das kann zur sogenannten Entstrickung führen: Deutschland verliert Besteuerungsrechte und besteuert dafür stille Reserven, als wären sie verkauft worden. Auch beim Gesellschafter selbst kann der Wegzug Steuern auslösen (Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz bei Beteiligungen ab 1 %).
Das ist kein Grund, nicht zu gehen. Es ist ein Grund, den Wegzug vorher mit einem Steuerberater zu planen – nicht hinterher.
Dividenden an deutsche Gesellschafter
Wohnst du in Deutschland und hältst die Anteile an einer Limited, die tatsächlich in UK geführt wird, sind Ausschüttungen bei dir in Deutschland als Kapitalerträge steuerpflichtig – in der Regel mit Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die britische Firma behält keine Quellensteuer ein, der Betrag muss also in deiner Steuererklärung auftauchen.
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung für „niedrig besteuerte“ Auslandsgesellschaften greift erst bei einer Steuerbelastung unter 15 %. Mit 19 bis 25 % liegt die britische Körperschaftsteuer darüber – für aktive Geschäftstätigkeit ist das in der Regel kein Thema.
Die Kosten realistisch gerechnet
Die Gründung selbst ist billig. Der Betrieb nicht ganz. Eine ehrliche Rechnung für das erste Jahr:
- Companies House Gründung: 100 £
- Identitätsprüfung: kostenlos über GOV.UK One Login, bei Dienstleistern je nach Anbieter
- Registered Office Service: je nach Anbieter und Umfang jährlich zu zahlen
- Confirmation Statement: 50 £ pro Jahr
- Buchhaltungssoftware: monatliche Gebühr, bei manchen Fintech-Konten inklusive
- Accountant für Jahresabschluss und CT600: der größte Posten, abhängig von Umfang und Anbieter
- Geschäftskonto: bei Fintechs oft kostenlos im Basistarif
- Steuerberatung in Deutschland: einmalig vor der Gründung – spar hier nicht
Wer mit ein paar hundert Euro Umsatz im Jahr startet, für den lohnt sich eine Limited nicht. Sie lohnt sich ab dem Punkt, an dem Haftungsbeschränkung, internationale Glaubwürdigkeit und Ortsunabhängigkeit echten Wert haben.
Die häufigsten Fehler
- Die Limited aus Deutschland führen und glauben, es sei eine britische Firma. Siehe oben. Das ist der Klassiker, und er wird teuer.
- Fristen verpassen. Companies House mahnt nicht freundlich, es verhängt automatisch Strafen.
- Keine Post-Weiterleitung. Briefe von HMRC landen in London, und niemand liest sie. Achte darauf, dass behördliche Post gescannt und weitergeleitet wird.
- Privates und Geschäftliches mischen. Die Limited ist eine eigene Person. Geld, das du vom Firmenkonto nimmst, ist Gehalt, Dividende oder ein Darlehen – nichts davon ohne Folgen.
- Den günstigsten Gründungsservice wählen. Das Schnäppchen-Paket hat oft Haken: teure Pflicht-Adresse, versteckte Verlängerungen, schlechter Support.
- Die Identitätsprüfung ignorieren. Seit November 2025 gibt es keine neue Firma mehr ohne verifizierten Direktor.
- Ohne Steuerberater starten. Nicht in UK – dort kannst du viel selbst machen. Sondern in Deutschland, bevor du den Schritt gehst.
Alternativen zur UK Limited
Die Limited ist nicht die einzige Option für ortsunabhängige Unternehmer. Je nach Lebenssituation lohnt der Blick auf:
- Deutsche UG oder GmbH: Wenn du in Deutschland wohnst, ist das in fast allen Fällen die sauberere Wahl. Die UG gibt es ab einem Euro Stammkapital.
- Estnische OÜ mit E-Residency: Beliebt bei digitalen Nomaden, digital gegründet, mit Sitz in der EU. Gleiche Grundregel: Der Ort der Geschäftsleitung entscheidet.
- US-LLC: Steuerlich transparent und in bestimmten Konstellationen interessant, in Deutschland aber steuerlich kompliziert.
- Gesellschaft im neuen Wohnsitzland: Wer dauerhaft irgendwo lebt, fährt oft am besten mit einer Firma vor Ort.
Einen ausführlichen Vergleich dieser Strukturen mit Kosten, Steuersätzen und Fallen findest du in unserem großen Rechtsformen-Vergleich 2026.
Fazit: Ein gutes Werkzeug – für die richtigen Leute
Die UK Limited hat ihren schlechten Ruf aus den 2000ern nicht verdient. Die Reform hat sie seriöser gemacht, die Gründung ist nach wie vor schnell und digital, und für international arbeitende Unternehmer ohne festen Sitz in Deutschland ist sie ein starkes Werkzeug.
Aber sie ist kein Steuertrick. Wer in Deutschland lebt und von dort aus arbeitet, hat mit einer Limited mehr Probleme als ohne: deutsche Steuern, doppelte Buchhaltung, britische Fristen – und seit dem Brexit womöglich die persönliche Haftung obendrauf.
Die ehrliche Reihenfolge lautet also: Erst klären, wo du lebst und arbeitest. Dann die passende Firma wählen. Nicht umgekehrt.
Häufige Fragen zur UK-Limited-Gründung
Kann ich eine UK Limited ohne Wohnsitz in Großbritannien gründen?
Ja. Weder Direktor noch Gesellschafter müssen in Großbritannien wohnen. Du brauchst nur eine britische Registered-Office-Adresse, die Post tatsächlich annimmt, und eine erfolgreiche Identitätsprüfung.
Muss ich für die Gründung nach London reisen?
Nein. Gründung, Identitätsprüfung und Kontoeröffnung bei Fintechs laufen komplett online. Einen Notar braucht es nicht.
Wie lange dauert die Gründung?
Die Eintragung bei Companies House dauert online meist weniger als 24 Stunden. Mit Identitätsprüfung, Adressdienst und Geschäftskonto solltest du realistisch ein bis drei Wochen einplanen, bis die Firma voll arbeitsfähig ist.
Wie viel Stammkapital braucht eine Limited?
Es gibt kein Mindestkapital. Ein Pfund reicht rechtlich. Für die Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Geschäftspartnern kann ein etwas höheres Kapital sinnvoll sein – nötig ist es nicht.
Ist die UK Limited nach dem Brexit noch sinnvoll?
Für Unternehmer, die nicht in Deutschland leben und arbeiten, ja. Für Menschen mit Wohnsitz und Geschäftsleitung in Deutschland in aller Regel nicht – hier droht die Behandlung als Personengesellschaft mit persönlicher Haftung und voller deutscher Besteuerung.
Was passiert, wenn ich die Limited nicht mehr brauche?
Eine inaktive Firma kostet weiter Pflichten und Gebühren. Wer sie nicht mehr nutzt, sollte sie ordentlich schließen. Die freiwillige Löschung (Strike-off) kostet online 13 £, setzt aber voraus, dass die Firma keine Schulden hat und in den letzten drei Monaten keine Geschäfte gemacht hat.
Quellen
- Changes to UK company law – Identity verification (GOV.UK)
- Changes to Companies House fees (GOV.UK)
- Companies House – Late filing penalties (GOV.UK)
- ICAEW – Significant hikes to Companies House fees in 2026
- FreeAgent – UK Corporation Tax rates 2026/27
- Handelskammer Hamburg – Handlungsbedarf für britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland
- OLG München, Urteil vom 05.08.2021 – 29 U 2411/21 Kart
- § 1 KStG – Unbeschränkte Steuerpflicht (gesetze-im-internet.de)
Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

